Rechtsinformatik
Rechtsinformatik verbindet als interdisziplinäre Wissenschaft methodische und praktische Aspekte der Rechtswissenschaft und der Informatik.
Durch die Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung eröffnete sich die rechtswissenschaftliche Fragestellung, wie mit dem Recht an Informationen umzugehen sei und die trechnische Fragestellung, wie die Rechtswissenschaft mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung effizienter gestaltet werden kann.
Beide Fragestellungen werden unter dem Begriff Rechtsinformatik zusammengefasst, da über das für die Antworten auf die Fragestellungen notwendige interdisziplinäre Fachwissen nur Wissenschaftler verfügen, die über eine Ausbildung in der Rechtswissenschaft und der Informatik verfügen
Der Teil der Rechtsinformatik, der sich vorrangig mit den rechtswissenschaftlichen Fragestellungen mit dem Recht an Informationen auseinandersetzt, wird oft auch als IT-Recht bezeichnet. Kernfragen im IT-Recht sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen, die Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien einschließlich E-Govnerment mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht und das Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie. Der durchschnittliche Internetnutzer wird das IT-Recht in der Regel unbedarft mit der Bezeichnung "Internetrecht" beschreiben, obwohl das Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine wesentlich breitere Grundlage hat, als nur das Recht, welches das Internet betrifft.
Der Teil der Rechtsinformatik, der sich vorrangig mit der technischen Fragestellung befasst, wie die Rechtswissenschaft mit Hilfe der elektronische Datenverarbeitung effizienter gestaltet werden kann auseinandersetzt, untersucht technische Fragen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung als Mittel zur schnellen und vollständigen Auffinden der gesuchten juristischen Information - etwa im Rahmen einer Rechtsberatung - entstehen und damit gleichzeitig auch, wie die Rechtsfindung durch elektronisch Hilfsmittel ein Höchstmaß an Aktualität und Vollständigkeit zur Sicherung einer möglichst einheitlichen und damit weitgehend gleichen Rechtsprechnung erhalten kann. Als einfachstes Beispiel sei insoweit die schnelle und möglichst umfassende elektronische Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Gerichte zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung genannt. Einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung leisten heute schon neben den höchsten Gerichten insbesondere Rechstanwälte durch die Einrichtung einer selbstfinanzierten elektronischen Urteilssammlung auf der eigenen Homepage.