Rechtsanwalt i.R. Ralf Möbius

Strafrecht

Aufgabe des Strafrechts ist es, die wichtigsten Bereiche des menschlichen Zusammenlebens mit einem besonders starken Schutz zu versehen. Als Strafrecht wird dabei die Gesamtheit der Vorschriften bezeichnet, die für eine bestimmte Tat eine bestimmte Strafe oder andere Maßnahme als Rechtsfolge anordnet. Der Erlass dieser Vorschriften ist Aufgabe des Staates. Strafvorschriften finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch in zahlreichen anderen Gesetzen wie dem GmbH-Gesetz, dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Durch die Strafgesetze wird das Gemeinwohl geschützt und der Rechtsfrieden gewahrt. Jeder Bürger, der strafbares Verhalten erkennt kann dieses mittels einer Strafanzeige der zuständigen Staatsanwaltschaft mitteilen.

Auf der anderen Seite ist das Strafrecht wie kein anderes Recht in der Lage, tief in das Leben des einzelnen Staatsbürgers einzugreifen. Im schlimmsten Fall kann der Bürger lebenslang aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden. In manchen Ländern droht gar die Todesstrafe. In Deutschland gibt es zum Schutz des Einzelnen sogar die Möglichkeit, auch nach einem rechtskräftigen Urteil noch die Möglichkeit, die Unschuld des Verurteilten zu beweisen. Dies garantiert die Wiederaufnahme im Strafverfahren durch einen Anwalt, an welches allerdings hohe Anforderungen gestellt werden. Eine Darstellung zur Wiederaufnahme im Strafverfahren finden Sie hier: Wiederaufnahmeverfahren

Wegen der hohen Bedeutung einer strafrechtlichen Verurteilung liegt es daher auf der Hand, dass die Ausübung derartiger staatlicher Macht einer starken gesetzlichen Grundlage bedarf, um den Einzelnen vor Machtmissbrauch, staatlicher Willkür oder Fehlurteilen zu schützen. In Deutschland garantiert diesen Schutz das Grundgesetz, aus welchem sich mehrere Grundsätze ableiten lassen:

  1. Bestimmtheitsgrundsatz:

    Die Strafgesetze müssen so genau beschrieben sein, dass der Bürger sich Klarheit darüber verschaffen kann, was verboten ist, damit er sein Handeln darauf abstimmen kann. Auch die Strafdrohung muss vor Begehung der Tat mindestens durch einen Strafrahmen festgelegt sein.

  2. Rückwirkungsverbot:

    Die Strafgesetze dürfen weder vom Gesetzgeber rückwirkend erlassen noch von Richtern mit Rückwirkung angewandt werden.

  3. Analogieverbot:

    Zu Lasten des Täters dürfen weder durch Gewohnheitsrecht noch durch Erweiterung eines Strafgesetzes mittels Auslegung neue Straftatbestände gebildet oder erweitert werden. Lediglich ähnliche Sachverhalte dürfen also nicht genauso bewertet werden, wie jene, für die eine Strafe im Gesetz vorgesehen ist.

  4. "in dubio pro reo"

    lautet der Grundsatz, wonach für den Fall, dass Zweifel an der Strafbarkeit des Beschuldigten bestehen, dieser freigesprochen werden muss. Zweifel können daran bestehen, ob der Beschuldigte tatsächlich gehandelt hat, ob er im Unrecht war (Notwehr) oder das Verhalten vorwerfbar war (Alkohol). Ein wesentlicher Garant für ein faires Strafverfahren nach oben dargelegten Grundsätzen ist der Rechtsanwalt als Strafverteidiger, der gegenüber dem Richter, der Strafkammer oder gar einem Strafsenat dafür sorgt, dass der Angeklagte auf seiner Seite Beistand hat, der über das gleiche Wissen verfügt wie Richter und Staatsanwälte.