Strassenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht ist für den Anwalt ein weites Tätigkeitsfeld und lässt sich grob in fünf verschiedene Zweige einteilen.
Verwaltungsrecht:
Zu diesem Bereich gehören die Bestimmungen über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Dies betrifft vor allem die Erteilung der Fahrerlaubnis, deren Nachweis durch den Führerschein und natürlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem die Regelungen über die im Verkehr zu beachtenden Verkehrsregeln. Wichtige Rechtsquelle ist das Strassenverkehrsgesetz (StVG), das viele grundsätzliche Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen und deren Führern zum öffentlichen Verkehr sowie deren Haftung beinhaltet. Die Strassenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten im Straßenverkehr, während die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genaue Bestimmungen über die Zulassung der Fahrzeuge enthält.
Unfallhaftpflichtrecht:
Die Frage nach dem Schadensersatz im Falle eines Verkehrsunfalls steht im Mittelpunkt des Anliegens eines jeden Geschädigten. Dieses Rechtsgebiet regelt, wer bei einem Unfall in welcher Höhe für Körperschäden und Sachschäden haftet und das Schmerzensgeld trägt. Rechtsgrundlage sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strassenverkehrsgesetz (StVG).
Versicherungsrecht:
Es gibt einen gesetzlichen Zwang zum Abschluss einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, damit das Unfallopfer in keinem Fall schutzlos ist. Die Regelungen finden sich vor allem im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), welches auch Strafvorschriften für Verstöße gegen die Versicherungspflicht enthält.
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Leichte Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet. Das Ordnungswidrigkeitenrecht folgt den Prinzipien des Strafrechts und ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Strafrecht:
Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Straftaten mit Strafen und Maßregeln verfolgt. Im Strafgesetzbuch finden sich Tatbestände wie § 315 b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr", § 315 d StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs", § 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr" und der als Unfallflucht bekannte § 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".