Rechtsanwalt i.R. Ralf Möbius

IT-Recht

Als IT-Recht wird der Teil der Rechtsinformatik bezeichnet, der sich mit juristischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Recht an Informationen auseinandersetzt. Vielfach wird das IT-Recht auch als Informationsrecht oder Informatikrecht bezeichnet. Damit ist das IT-Recht Bestandteil der Rechtsinformatik als interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl methodische als auch praktische Aspekte der Informatik und Rechtswissenschaft vereint.

Mit dem Beginn der elektronischen Datenverarbeitung stellt sich die juristische Frage, wie mit dem Recht an elektronisch gespeicherter Information umzugehen sei. Ein wesentlicher und auch einer der ältesten Bereiche im IT-Recht ist daher das Datenschutzrecht, welches versucht, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse, insbesondere im Bereich der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Zum Datenschutzrecht werden daher alle Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen gezählt, die dem Schutz der Privatsphäre dienen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Herrschaft des Betroffenen über seine Daten und deren Verwendung.oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln. Sehr bekannt sind insoweit das Mikrozensus-Urteil und das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, welche sich ausführlich mit der für den Bürger bestehenden Undurchsichtigkeit der Speicherung und Verwendung von Daten unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung und dem effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung befassten. Auch Einzelfallentscheidungen z.B. zur Veröffentlichung privater e-mails durch das Amtsgericht Charlottenburg befassen sich mit dem Datenschutz als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Weitere Gebiete im IT-Recht sind das Domainrecht, Vertragsrecht der Informationstechnologien und die Gestaltung individueller Verträge, das Recht im elektronischen Geschäftsverkehr, das Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien wie das Namensrecht und das Markenrecht; außerdem das Telekommunikationsrecht und das Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie.

Damit eröffnet allein das IT-Recht ein weites Feld der Rechtsberatung und zeigt, daß ein Studium der Rechtsinformatik als auch die Ausbildung zum Fachanwalt für IT-Recht eine branchenspezifische Notwendigkeit sind, um eine präzise und fachgerechte Rechtsprechnung zu erreichen. Als Beitrag zur Erreichung einer flächendeckenden Übersicht und hohen Aktualität im IT-Recht sei auch die umfassende elektronische Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Gerichte zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung genannt. Einen weiteren Beitrag zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung leisten heute neben den Gerichten auch spezialisierte Fachanwälte durch die Einrichtung einer elektronischen Urteilssammlung auf der eigenen Homepage.

Ralf Möbius LL.M.
Rechtsinformatik
Rechtsanwalt i.R.
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