Rechtsinformatik wird zum einen als die
wissenschaftliche Erörterung der Beziehungen
zwischen technikgestützten Informationssystemen
und Recht definiert. Danach soll die Rechtsinformatik
als Wissenschaft von der Anwendung informatischer
Methoden auf Informations- und
Entscheidungsstrukturen im Rechtsystem und in der
Rechtswissenschaft angesehen werden.
Als fächerübergreifende
Disziplin zwischen der Rechtswissenschaft und der
Informatik kann man die
Rechtsinformatik auch als eine aus zwei
unterschiedlichen Teilgebieten bestehende Disziplin
definieren, wobei neben der Informatik des Rechts auch Recht der Informatik
steht.Die Informatik des Rechts
beschäftigt sich mit den Teilbereichen, in denen die elektronische
Datenverarbeitung zur
Unterstützung der Juristen eingesetzt wird. Um diese
Unterstützung möglichst ökonomisch zu
gestalten, ist eine Auseinandersetzung mit den
Bedürfnissen des juristischen Anwendung notwendig.
Erst dadurch wird es möglich, Computersysteme auf
spezifische Erfordernisse und Anliegen der
Juristerei anzupassen und moderne
Informationstechnologie auf dem Gebiet der
Rechtswissenschaften sinnvoll einzusetzen.
Die
telefonische Rechtsberatung über Mehrwertdienste ist
dabei nur ein kleiner Teilbereich der Informatik des Rechts,
wird doch insoweit eine Informationstechnologie zur
Vermittlung juristischer Inhalte benutzt. Ein
anderer Teil der Informatik des Rechts ist auch das
Einsatzgebiet von Informationssystemen in Form von
Urteilsdatenbanken, wie jene, die auf dieser Website in
vorgehalten wird. Mit der Einführung des
Justizkommunikationsgesetzes, welches die
rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen
Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze statt in
Papierform künftig elektronisch bei Gericht
einreichen können, wird die Informatik im
bundesdeutschen Recht einen bislang nicht gekannten
Stellenwert erlangen.
Das Recht der Informatik hingegen beschäftigt sich mit spezifischen
Rechtsproblemen, die durch den Einsatz von modernen
Informationstechnologien entstehen. Dabei sind
einmal Bereiche der Rechtswissenschaft wie derjenige
des Datenschutzrechts anzuführen, welcher als Folge des
Einsatzes moderner Informationstechnologien in
Wirtschaft und Verwaltung erst entstanden sind. Zum anderen
sind Rechtsbereiche zu erwähnen, in
denen bestehende Gesetze auf von der elektronischen
Datenvereinbarung geprägte Sachverhalte hin
angewandt werden müssen. Betroffen sind hier zum
Beispiel das Wettbewerbsrecht und das Recht am
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, welche
durch unerlaubte Werbung per Telefon (cold calling)
Telefax oder e-mail (spam) einen neuen Stellenwert
bekommen haben. Auch das Markenrecht und
insbesondere das bislang eher vernachlässigte
Namensrecht stehen durch Streitigkeiten im Zuge
der steil anwachsende Zahl von Internet-Domains vermehrt
im Focus der aktuellen rechtswissenschaftlichen
Diskussion. Mittlerweile ist vielfach von Internetrecht
und Domainrecht die Rede, wobei es zwar mehrheitlich
um die Anwendung bereits bestehender Rechtsnormen auf
von der elektronischen Datenvereinbarung geprägte
Sachverhalte geht, aber auch um die Anwendung und
Problematisierung neu entwickelter Gesetze wie das
Teledienstegesetz oder das
Justizkommunikationsgesetz.
|