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Rechtsinformatik:
 
Rechtsinformatik wird zum einen als die wissenschaftliche Erörterung der Beziehungen zwischen technikgestützten Informationssystemen und Recht definiert. Danach soll die Rechtsinformatik als Wissenschaft von der Anwendung informatischer Methoden auf Informations- und Entscheidungsstrukturen im Rechtsystem und in der Rechtswissenschaft angesehen werden.
Als fächerübergreifende Disziplin zwischen der Rechtswissenschaft und der Informatik kann man die Rechtsinformatik auch als eine aus zwei unterschiedlichen Teilgebieten bestehende Disziplin definieren, wobei neben der Informatik des Rechts auch Recht der Informatik steht.

Die Informatik des Rechts beschäftigt sich mit den Teilbereichen, in denen die elektronische Datenverarbeitung zur Unterstützung der Juristen eingesetzt wird. Um diese Unterstützung möglichst ökonomisch zu gestalten, ist eine Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen des juristischen Anwendung notwendig. Erst dadurch wird es möglich, Computersysteme auf spezifische Erfordernisse und Anliegen der Juristerei anzupassen und moderne Informationstechnologie auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften sinnvoll einzusetzen.

Die telefonische Rechtsberatung über Mehrwertdienste ist dabei nur ein kleiner Teilbereich der Informatik des Rechts, wird doch insoweit eine Informationstechnologie zur Vermittlung juristischer Inhalte benutzt. Ein anderer Teil der Informatik des Rechts ist auch das Einsatzgebiet von Informationssystemen in Form von Urteilsdatenbanken, wie jene, die auf dieser Website in vorgehalten wird. Mit der Einführung des Justizkommunikationsgesetzes, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können, wird die Informatik im bundesdeutschen Recht einen bislang nicht gekannten Stellenwert erlangen.

Das Recht der Informatik hingegen beschäftigt sich mit spezifischen Rechtsproblemen, die durch den Einsatz von modernen Informationstechnologien entstehen. Dabei sind einmal Bereiche der Rechtswissenschaft wie derjenige des Datenschutzrechts anzuführen, welcher als Folge des Einsatzes moderner Informationstechnologien in Wirtschaft und Verwaltung erst entstanden sind. Zum anderen sind Rechtsbereiche zu erwähnen, in denen bestehende Gesetze auf von der elektronischen Datenvereinbarung geprägte Sachverhalte hin angewandt werden müssen. Betroffen sind hier zum Beispiel das Wettbewerbsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, welche durch unerlaubte Werbung per Telefon (cold calling) Telefax oder e-mail (spam) einen neuen Stellenwert bekommen haben. Auch das Markenrecht und insbesondere das bislang eher vernachlässigte Namensrecht stehen durch Streitigkeiten im Zuge der steil anwachsende Zahl von Internet-Domains vermehrt im Focus der aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Mittlerweile ist vielfach von Internetrecht und Domainrecht die Rede, wobei es zwar mehrheitlich um die Anwendung bereits bestehender Rechtsnormen auf  von der elektronischen Datenvereinbarung geprägte Sachverhalte geht, aber auch um die Anwendung und Problematisierung neu entwickelter Gesetze wie das Teledienstegesetz oder das Justizkommunikationsgesetz.

 

© Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik 2005

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