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Nutzungsbedingungen: |
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Mit jeder Verbindung zur
angegebenen Rufummer schließen Sie einen
Beratungsvertrag mit Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Rechtsinformatik ab und verpflichten sich, die
Beratungsgebühr über die Abrechnung Ihrer
Telefongesellschaft auszugleichen. Pro
Gesprächsminute werden EUR 1,99 berechnet, die mit
der Telefonrechnung abgerechnet werden. Von dem
abgerechneten Betrag werden EUR 1,37 an Rechtsanwalt
Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik weitergegeben.
Während der vorgeschriebenen Ansage des
Telekommunikationsanbieters vor der Vermittlung des
Beratungsgesprächs entstehen selbstverständlich
keine Gebühren für Sie. Sämtliche Kosten für die
Beratung über obige Hotline sind in den
Telefongebühren enthalten, die Sie mit der kommenden
Telefonrechnung bezahlen. Ein weiteres Honorar wird
nicht berechnet und deswegen kommen keine weiteren
Kosten auf Sie zu. Die Höhe des gesamten Honorars
für die Rechtsberatung am Telefon bestimmt sich
damit nach der Dauer des Telefonates. Eine
Überschreitung der gesetzlichen Gebühren nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist in Ausnahmefällen
– etwa bei besonders langen Beratungsgesprächen in
Sachen mit niedrigem Gegenstandswert – denkbar. Im
Falle einer Unterbrechung der telefonischen Beratung
zum Zwecke einer Rechtsprechungs- oder
Literaturrecherche wird auch in dieser Zeit das
Minutenhonorar in Höhe von EUR 1,99 berechnet. Mit
anderen Worten: Falls während des kostenpflichtigen
Telefonats Gesprächspausen zum Zwecke des
Nachschlagens von Gesetzen, Urteilen oder Aufsätzen
entstehen könnten, werden diese Pausen durch die
andauernde Telefonverbindung ebenfalls vergütet. Im
Falle einer weitergehenden Beauftragung für eine
gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit in der
gleichen Angelegenheit wird das per Telefonrechnung
weitergeleitete Beratungshonorar auf die
weitergehenden Vergütungsforderungen angerechnet. |
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