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Amtsgericht
Menden Aktenzeichen: 4 C 526/09 | Menden, 03.02.2010 |
Dem Verfügungsbeklagten wird verboten, die 23 Fotografien, die den Verfügungskläger … zeigen (Anlage 2 zur Antragsschrift) zu verbreiten und/oder verbreiten zu veröffentlichen insbesondere im Internet unter www.mein.net bzw. http:/www.meinvz.net/fotosPhos/Album…. und/oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen.
Dem Verfügungsbeklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Unterlassungsanordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, sowie die Verhängung einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahren, angedroht.
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
die 23 Fotografien, die den Verfügungskläger, … zeigen (Anlage 2 zur Antragsschrift) zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen, insbesondere im Internet unter www.mein.net bzw. www.meinvz.net/fotosPhos/Album... und/oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen.
Dem Verfügungsbeklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Unterlassungsanordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, sowie die Verhängung einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahren, angedroht.
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.