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Landgericht Hannover

25 0 133/01-4-

 

Beschluss

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren



Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,


g e g e n
 


Rechtsanwältin ........

Antragsgegnerin,


wird auf den mit Anlagen versehenen Antrag vom 9. Januar 2001, der diesem Beschluss beigefügt ist und auf den Bezug genommen wird, gemäß §§ 12,823,1004,826 BGB, §§ 1, 3 UWG und §§ 935 ff., 91 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung - angeordnet::
 

Der Antragsgegnerin wird, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Wochen - untersagt, im geschäftlichen Verkehr im lnternet unter der alleinigen Domain "http://www.strafverteidigung.de" ohne unterscheidungskräftigen Zusatz aufzutreten.  

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf DM 30.000,- festgesetzt.

Hannover, den 9. Januar 2001
Landgericht, 5. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende

i.V. Dr. Plumeyer
Richter am Landgericht