Landgericht Hannover
25 0 133/01-4-
Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,
Antragsteller,
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,
g e g e n
Rechtsanwältin ........
wird auf den mit Anlagen versehenen Antrag vom 9. Januar 2001, der
diesem Beschluss beigefügt ist und auf den Bezug genommen wird, gemäß
§§ 12,823,1004,826 BGB, §§ 1, 3 UWG und §§ 935 ff., 91 ZPO im Wege
der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit des Falles ohne
mündliche Verhandlung - angeordnet::
Der
Antragsgegnerin wird, bei Meidung eines f
ür jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs
Wochen - untersagt, im geschäftlichen Verkehr im lnternet unter der alleinigen Domain "http://www.strafverteidigung.de" ohne unterscheidungskräftigen Zusatz aufzutreten.
Die
Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf
DM 30.000,- festgesetzt.
Hannover, den 9. Januar 2001
Landgericht, 5. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
i.V. Dr. Plumeyer
Richter am Landgericht