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Landgericht Hannover

21 O 5350/01

Beschluß

In Sachen

des Herrn Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Möbius, Hannover


g e g e n
 


Frau ......., Z, .. ......... .., 74523 Schwäbisch Hall,

Antragsgegnerin,

 

wird im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung und allein durch den Vorsitzenden - gemäß §§ 1, 3, 24 UWG i.V.m. §§ 1ff. RBerG sowie §§ 935 ff, 944, 890, 91 ZPO angeordnet:

1. Der Antragsgegnerin wird - bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Internet unter der für sich registrierten Domain lysan.de Rechtsberatung ohne behördliche Erlaubnis durch den AMK Online-Service anzubieten oder Werbung für Rechtsberatung ohne behördliche Erlaubnis durch den AMK Online-Service anzubieten.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 

3. Der Streitwert wird - vorläufig - auf 150.000,00 DM  festgesetzt. Zur Begründung wird auf die Antragsschrift vom 2.11.2001 nebst Anlagen Bezug genommen. Eine beglaubigte Abschrift ist der Ausfertigung dieses Beschlusses beigefügt und damit zusammen zuzustellen.

Hannover, den 6. November 2001
Landgericht - 1. Kammer für Handelssachen                             
 
Der Vorsitzende

(H. Lange, VRiLG)