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Landgericht Hannover
Geschäfts-Nr.:
18 O 272/02-


Beschluss

In dem Rechtsstreit

des Herrn Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,

g e g e n

Andreas A. ......, ............ 25, 59269 Beckum

Antragsgegner,

wird auf den mit Anlagen versehenen Antrag vom 17.09.2002, der diesem Beschluß beigefügt ist und auf den Bezug genommen wird gemäß §§ 823, § 1 UWG und §§ 935 ff., 91 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung angeordnet:

1. Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu  25.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Wochen untersagt,

an die e-mail-Geschäftsadresse des Antragstellers "ralfmoebius@gmx.de" e-mail-Werbenachrichten zu versenden, es sei denn, der Antragsteller hat zuvor dem Versand ausdrücklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschäftsverbindung zwischen den Parteien bestanden.

2. Die Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf Euro 7.500,00 festgesetzt.

Hannover, 17. September 2002
Landgericht, 18. Zivilkammer

 

Bodenstein Eikenberg Wevell von Krüger
Richter Richterin Vorsitzende Richterin
am Landgericht am Landgericht