Domain katholisch.de Urteil
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Aktenzeichen: 7 O 154/99

Entscheidung vom 07.06.1999
LANDGERICHT BONN

VERSÄUMNISURTEIL

In dem Rechtsstreit

des Verbands der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,

- Klägers -

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Redeker Selner Dahs & Widmaier, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn

g e g e n

Herrn Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, D-46282 Dorsten

- Beklagten -

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

auf Antrag des Klägers gem. § 331 Abs. 3 ZPO

ohne mündliche Verhandlung

durch die Richter am Landgericht Pilger und Schwill sowie die Richterin Ink

am 27. Oktober 1999

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,

2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.C., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main, freizugeben.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Pilger Schwill Ink