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Landgericht Hannover
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Verkündet am Bock, Justizangestellte |
In dem Rechtsstreit
des Herrn Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,
Antragsteller,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,
g e g e n
Herrn ....... ........, .............., 86633 Neuburg/Donau,
Antragsgegner,
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 10. Juni 2002 durch die Richterin am Landgericht Koenig als Einzelrichterin
für Recht erkannt1.Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen, an die e-mail-Geschäftsadresse des Antragstellers "kontakt@rechtsanwaltmoebius.de" e-mail-Werbenachrichten unter Verwendung der Domain "yogiwaschbaer.de" zu versenden oder eine derartige Möglichkeit dazu unter der Domain "yogiwaschbaer.de" im Internet vorzuhalten, es sei denn, der Antragsteller hat zuvor dem Versand ausdrücklich zugestimmt oder ein Einverständnis kann aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung vermutet werden.
2.Für den Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld bis zu € 200.000,00, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Koenig |
In Sachen
RA. Möbius
gegen
......
wird der Streitwert auf
festgesetzt.
Hannover, 10. Juni 2002
Landgericht, 6. Zivilkammer
Die Einzelrichterin
Koenig
Richterin am Landgericht